Gesellschaftsrecht

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht


Damit Sie sich in Ruhe um Ihre Geschäfte kümmern können.

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Kurzinformation

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob sie ein Unternehmen übertragen wollen: Ihr Notar kann Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten.

Auch in seiner Arbeit für Unternehmer und Unternehmen kann der Notar stets nach maßgescheiderten Lösungen suchen, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.

Ihr Notar kann Sie kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl der geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe beraten.

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt Ihr Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften kann der Notar alle erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.


Häufig gestellte Fragen

Was beinhaltet ein Gesellschaftsvertrag?

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist bei den Personengesellschaften an kein Form gebunden - bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag regelt im Wesentlichen das Verhältnis der Gesellschafter untereinander.

Wer wird in das Firmenbuch eingetragen?

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis unter anderem all jener Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, sowie jener Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben. Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen. Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten geführt und dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.